Skip to main content

Erstinformation

1. Wer ist der rechtlich Informationspflichtige?

Der Informationspflichtige ist dein „Versicherungsmakler“ unter der Firmierung:
Fabian Heise GmbH
Industriestraße 25
37115 Duderstadt
Telefon: 05527 9993888
E-Mail: mail@fabian-heise.de
Amtsgericht: Göttingen | HRB 206498
Vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Heise

2. Welchen Status hat der Informationspflichtige nach der Gewerbeordnung, Meldung und Registrierung?

Dein Versicherungsmakler ist mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, der Industrie- und Handelskammer gemeldet und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer: D-MFMA-4UZIB-92 registriert.

3. Welche Beratung bietet der Informationspflichtige und welche Vergütung erhält er?

Dein Versicherungsmakler bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision und ggf. eine Servicepauschale vom Produktanbieter (dem Versicherungsunternehmen). Diese Vergütungen sind bereits in der Versicherungsprämie enthalten.

4. Wo ist die gemeinsame Registerstelle gem. § 11a Abs. 1 und § 34d GewO?

DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Breite Straße 29, 10178 Berlin
www.vermittlerregister.info

5. Ist der Informationspflichtige an Versicherungsunternehmen beteiligt?

Dein Versicherungsmakler besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen an Versicherungsunternehmen. Es gibt keine Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, welche direkte oder indirekte Beteiligungen an den Stimmrechten oder am Kapital der „Fabian Heise GmbH“ besitzt.

6. Welches ist die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen dem Informationspflichtigen und Versicherungsnehmern?

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Zusätzliche Information:
Behandlung von Beschwerden gem. § 17 Abs. 2 Nr. 5 VersVermV
Sofern Du mit den Dienstleistungen deines Versicherungsmaklers einmal nicht zufrieden sein solltest, kannst Du Beschwerden jederzeit an den Versicherungsmakler richten. Das Verfahren zur Bearbeitung Deiner Beschwerde sieht vor, dass nach Eingang Deiner Beschwerde Dein Vermittler diese gerne intern prüft und Dir eine Stellungnahme zukommen lassen wird, um gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten.